Die Landesjugendleitung wird beauftragt, die Fördervereinssatzung in der vorgestellten Form zu ändern. Sollte es rechtlich notwendig oder sinnvoll sein, ist die Landesjugendleitung berechtigt, weitere Änderungen durchzuführen, sofern diese keine maßgeblichen Auswirkungen auf Struktur und zukünftiges Vereinsleben haben.
Die Satzung soll wie folgt geändert werden:
- Der Förderverein bleibt als Rechts- und Vermögensträger bestehen
- Ein Teil der Landesjugendleitung leitet den Verein
- Die Landesjugendversammlung wählt Vertreter*innen, die als Vereinsmitglieder den Vorstand im Verein kontrollieren können