Leistungssport und Kinderschutz

Die JDAV Nord setzt sich im DAV für das Kindeswohl und den Kinderschutz in dem (mitunter) durch den DAV und dessen Sektionen organisierten Leistungssport ein, an dem Minderjährige beteiligt sind.

Für die JDAV stehen das Wohl, der Wille und die persönliche Entwicklung der Leistungssportler*innen an erster Stelle. Ihre mentale und physische Gesundheit soll wichtiger sein als sportliche Erfolge.

Die JDAV Nord fordert, dass von allen durch den DAV und seine Sektionen mit dem Leistungstraining Minderjähriger beauftragte Trainer*innen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnis alle 5 Jahre (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Monate)
  • Ausschluss von der Trainer*innentätigkeit, sollte das erweiterte Führungszeugnis Einträge zu einem oder mehreren der folgenden Paragraphen enthält: §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 184k, 184l, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB (vgl. §72a SGB VIII)
  • Innerhalb von zwei Jahren nach der Aufnahme der Trainer*innentätigkeit (, vor Aufnahme der Tätigkeit oder nach Bewilligung dieses Antrags) muss eine pädagogische Zusatzqualifikation erlangt werden (wie z.B. die "Zusatzqualifikation Jugendtraining"). Sollte die Trainer*innentätigkeit innerhalb dieser zwei Jahre pausiert/abgebrochen werden, beträgt die Frist nach Wiederaufnahme der Tätigkeit ein Jahr. Die Tätigkeit gilt in diesem Kontext als pausiert, wenn sie mindestens 6 Monate nicht ausgeübt wird.
  • Die pädagogischen Inhalte sollen in der Trainer*in C Sportklettern Leistungssport Aus- und Weiterbildung ausgeweitet werden, sodass die Grundsätze und Bildungsziele der JDAV besser berücksichtigt werden.