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Arbeit und Ehrenamt in der JDAV vereinbaren ist nicht ganz einfach?

Hier findest du ein paar Infos, die es dir vielleicht erleichtern können.

Sonderurlaub mit Verdienstausfall für Ausfahrten mit der Jugendgruppe

Du arbeitest und planst eine Ausfahrt mit der Jugendgruppe, organisierst eine Freizeit für die Sektionsjugend oder den Landesverband? 

Dann kann es sein, dass dein Urlaub nicht dabei drauf gehen muss. Es gibt häufig die Möglichkeit Sonderurlaub (ohne Lohnfortzahlung z.B. in Niedersachsen nach dem Gesetz zur Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports) zu beantragen und dir deinen Verdienstausfall erstatten zu lassen.

 

Deine Sektion ist in Niedersachsen?

Super, dann nimm mit uns am besten so früh wie möglich Kontakt auf. Du kannst wahrscheinlich über uns und den Landesjugendring Niedersachsen Verdienstausfall beantragen. Das kannst du nur, wenn du eine Juleica hast - der Jugendleiter*innenausweis der JDAV genügt leider nicht - Verdienstausfall über den Landesjugendring beantragen.

Bitte nimm dafür mit uns so früh wie möglich Kontakt auf, sodass wir für dich beim Landesjugendring das Geld vormerken können, denn die Gelder sind jedes Jahr knapp. Bitte nenn uns hierfür folgende Punkte:

  • Deinen Namen
  • Von wann bis wann die Ausfahrt stattfinden wird
  • Wie viel Geld du voraussichtlich beantragen wirst

Fristen: Du musst bis spätestens zwei Monaten nach Abschluss der Freizeit etc. den Antrag vollständig (Antragsformular mit Unterschriften von dir, deines*r Arbeitgeber*in, der Landesjugendleitung und Ablaufplan der Veranstaltung) beim Landesjugendring einreichen!

Der Verdienstausfall kann dann, sofern genügend Mittel zur Verfügung stehen, später vom Land Niedersachsen erstattet werden.

Beim Landesjugendring findest du weitere Hinweise zur Erstattung von Verdienstausfall auf diesem Weg.

Hinweis: Die Mittel vom Land Niedersachsen sind leider stark begrenzt. Es kann also gut sein, dass die Mittel, wenn du uns erst spät im Jahr schreibst, bereits verplant sind. Außerdem solltest du möglichst früh deine*n Arbeitgeber*in informieren, damit dem Sonderurlaub nichts im Weg steht.

Deine Sektion ist in Schleswig-Holstein?

Dann findest du beim Landesjugendring Schleswig Holstein eine detaillierte Anleitung unter dem zweiten Punkt.

Auch hier benötigst du eine Juleica, die du beantragen kannst, wenn du eine Grundausbildung bei der JDAV absolviert und an einem Erste Hilfe Kurs teilgenommen hast.

Deine Sektion ist Mitglied in einem Sportbund?

Super, dann kannst du je nach Bundesland bei deinem*r Arbeitgeber*in Sonderurlaub beantragen. Trete dann in Kontakt mit deiner Sektion und dem Sportbund, wie die Erstattung bei euch abläuft. Das kann von Sektion zu Sektion unterschiedlich sein.

 

Auf Erstattung von Verdienstausfall besteht kein Rechtsanspruch.

Bildungsurlaub

Du bist in der JDAV aktiv und möchtest eine Jugendleiter*innen Grundausbildung oder Fortbildung besuchen? Du bist in einem Angestelltenverhältnis und lebst in Niedersachen?
Perfekt! Dann stehen dir 5 Tage Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischem Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) zu. Dein Arbeitgeber muss dich dafür freistellen und deinen Lohn für die Zeit weiterzahlen (Lohnfortzahlung), außer es bestehen wichtige betriebliche Gründe, dann kann dieser abgelehnt werden.
Deswegen ist es wichtig, den Arbeitgeber frühzeitig zu informieren, ggf. den Zeitraum mit Urlaub zu blocken und anschließend in den sog. Bildungsurlaub umzuwandeln. Der Arbeitgeber entscheidet selbst, ob er sich die  Lohnfortzahlung von der „Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung“ (AEWB) erstatten lässt oder nicht.

Eine detaillierte Anleitung kannst du dir herunterladen.

Wichtig:
Der Antrag bei der AEWB muss mind. 8 Wochen vor der Maßnahme beantragt werden, sonst
kann der Antrag nicht genehmigt werden!!!
Zusätzlich ist zu beachten, dass der An,- sowie Abfahrtstag, unter Umständen, nicht genehmigt wird. Hintergrund ist, dass an den jeweiligen Tagen die Mindestschulungszeit nicht ausreicht. Diese beträgt 4 x 45Minuten.


Wenn du Fragen zu Bildungsurlaub oder Verdienstausfall hast, melde dich gerne bei Stefan.

Stefan Richter | © JDAV Nord

Stefan Richter

Beisitzer*in