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Die Juleica - Jugendleiter*innencard

Eine Juleica kannst du ab 16 als aktive*r Jugendleiter*in mit gültiger Jahresmarke erwerben. Sie ist in ganz Deutschland einheitlich und du kannst damit deine Qualifikation als Jugendleiter*in nachweisen. Außerdem bekommst du verschiedene Vergünstigungen. Welche das sind, kannst du hier nachschauen.

Wofür eine Juleica und wie kann ich sie beantragen?

Um die Juleica online beantragen zu können, musst du:

  • eine Jugendleiter*innen-Ausbildung nach den Richtlinien in deinem Bundesland absolviert haben (z.B. Grundausbildung der JDAV) - Diese darf nicht länger als drei Jahre her sein!
  • eine Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 3 Jahre) nach den Richtlinien in deinem Bundesland absolviert haben
  • tatsächlich (ehrenamtlich) in der Jugendarbeit tätig sein
  • Achte bitte darauf, dass du ein (aktuelles) Foto hochlädst, auf dem du gut zu erkennen bist.

Der Einfachheit halber gibt es nur einen Träger für unseren Landesverband bei der Juleica. Deshalb wählst du immer uns als deinen Träger, egal ob du aus Niedersachen, Bremen, Hamburg oder Schleswig-Holstein kommst.

Wenn du bisher keine Juleica hattest, musst du einen Erstantrag stellen. Der Jugendleiter*innenausweis der JDAV ist keine Juleica!

Verlängerung

Eine Verlängerung ist bei Ablauf deiner Juleica möglich. Hierfür musst du eine Teilnahmebescheinigung von einer Fortildung hochladen. Ein Screenshot aus dem Schulungstool reicht nicht aus!

Hinweis: Dein*e Jugendreferent*in muss dich als aktive*r Jugendleiter*in bei uns melden, sonst können wir nicht bestätigen, dass du bei uns aktiv bist. Wie das geht erfährst du hier.


In der Landesjugendleitung ist Emil für die Juleica zuständig. Bei Fragen wende dich gerne an ihn.

Emil Bahmann | © JDAV Nord

Emil Bahmann

Stellvertretender Landesjugendleiter